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Reglement Murtenseecup

22. November 2019

Reglement für den Murtenseecup

Der Segelclub Murten (SCM), der Wassersportclub Murten (WSCM) und der Segelclub Vully (SCV) führen jedes Jahr den Murtenseecup durch, der als  Anreiz zur Regattenteilnahme am Murtensee und zur Förderung der gegenseitigen Beziehungen dienen soll.

Dieses Reglement soll die Einzelheiten des Cups in Bezug auf Teilnahme, Wertung und Preisverteilung regeln:

  • Teilnahmeberechtigt sind alle Mitglieder eines der 3 Clubs.
  • Jeder Club führt jedes Jahr eine Regatta durch, die für den Murtenseecup in die Wertung eingeht.
  • Zur Wertung zugelassen werden die Skipperinnen und Skipper der jeweiligen Crew unabhängig vom Boot, mit welchem an der Regatta teilgenommen wurde.
  • Gewertet werden nur Skipperinnen und Skipper, welche an allen 3 Regatten teilgenommen haben.
  • Die Wertung wird nach dem Low-Point System berechnet und wird von den Regattaverantwortlichen der 3 Clubs gemeinsam oder in gegenseitiger Absprache erstellt. Jeder Club muss dazu die vollständige Liste der gemeldeten Boote inklusive des Namens der Skipperin oder des Skippers zur Berechnung der Siegerin oder des Siegers einreichen.
  • Der Wanderpreis, eine Öllampe, wird der Gewinnerin oder dem Gewinner an einem Anlass übergeben, der der Club, bei dem die siegende Person Mitglied ist, ausrichtet (z.B. Generalversammlung). Bei Doppel- oder Dreifachmitgliedschaften erfolgt dies in gegenseitiger Absprache.
  • Der Preis bleibt bis zur Neuvergabe im Besitz der Gewinnerin bzw. des Gewinners.
  • Für die Wiederbeschaffung des Preises vor seiner Neuvergabe ist der/die Regatten­verantwortliche des Clubs zuständig, der den Preis in der vergangenen Saison vergeben hat. Die Wiederbeschaffung sollte rechtzeitig geschehen um sicherzustellen, dass der Preis zur Neuvergabe vorhanden ist.
  • Für die Gravur in den Preis, bestehend aus Jahr und Name der Gewinnerin/des Gewinners ist der Club verantwortlich, bei dem die Gewinnerin oder der Gewinner Mitglied ist. Bei Doppel- oder Dreifachmitgliedschaften, erfolgt dies in gegenseitiger Absprache.
  • Wird der Preis aufgrund eines Mangels an Teilnehmenden nicht vergeben, so verbleibt er bei der letzten Siegerin oder dem letzten Sieger, bis er neu vergeben wird.

 

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